Wichtige Information für die WINTERSAISON

Hinweis zur Art der Einwinterung (aktiv / passiv)

Die nachfolgenden Hinweise gelten grundsätzlich sowohl für aktiv als auch für passiv eingewinterte Poolanlagen. Je nach Art der Einwinterung ergeben sich jedoch unterschiedliche Anforderungen und Verantwortlichkeiten:

Passive Einwinterung:

  • Die Poolanlage wird vollständig außer Betrieb genommen. Leitungen und Anlagenteile sind entleert und gegen Frost gesichert. Der Fokus der Kontrollen liegt hierbei insbesondere auf dem korrekten Wasserstand, dem festen Sitz aller eingebrachten Winterstopfen, sowie der Sicherstellung, dass die Anlage nicht unbeabsichtigt in Betrieb geht.

Aktive Einwinterung:

  • Die Poolanlage bleibt teilweise in Betrieb und nutzt Wasserbewegung bzw. Frostschutzfunktionen zum Schutz vor Frost. In diesem Fall ist besonders darauf zu achten, dass die Filterpumpe ordnungsgemäß läuft, die vorgegebenen Laufzeiten eingehalten werden, eine dauerhafte Stromversorgung gewährleistet ist und die Anlage regelmäßig auf ihre Funktion überprüft wird. Bei Dauerfrost sollte die Filterpumpe auf Dauerbetrieb gestellt werden (je nach Filterpumpe, dauerhaft ein / bzw. Speed 1).

Unabhängig von der gewählten Einwinterungsart sind regelmäßige Kontrollen während der gesamten Frostperiode zwingend erforderlich.


1. Wasserstand kontrollieren

  • Prüfen Sie den Wasserstand im Becken regelmäßig.
  • Der Wasserstand muss unterhalb der Einbauteile (z. B. Skimmer, Einlaufdüsen, Gegenstromanlage) liegen, sofern diese nicht ausdrücklich frostsicher gemacht wurden.
  • Ein zu hoher Wasserstand kann bei Frost zu Schäden an Rohrleitungen und Einbauteilen führen.

2. Sitz der Winterstopfen prüfen

  • Kontrollieren Sie regelmäßig den korrekten Sitz aller Winterstopfen.
  • Dies betrifft insbesondere Skimmer, Einlaufdüsen und Gegenstromanlagen
  • Lockere oder fehlende Winterstopfen können dazu führen, dass Wasser in die Leitungen eindringt und dort gefriert.

3. Filteranlage und Laufzeiten

  • Bei passiv eingewinterten Anlagen muss die Filterpumpe außer Betrieb sein.
  • Bei aktiv eingewinterten Anlagen sind die vorgegebenen Filterlaufzeiten zwingend einzuhalten.
  • Steht die Technik in einem frostfreien Technikraum, ist dennoch sicherzustellen: Es sind keine unbeabsichtigten Laufzeiten aktivirt, bzw. die Anlage darf nicht unbeaufsichtigt anlaufen, wenn Leitungen entleert sind.
  • Im Zweifel empfehlen wir, die Stromzufuhr zur Poolanlage vollständig zu trennen.

4. Regelmäßige Sichtkontrolle

  • Führen Sie während der gesamten Frostperiode regelmäßige Sichtkontrollen durch, insbesondere bei starkem oder länger anhaltenden Frost, Niederschlägen, oder bei plötzlichen Temperturschwankungen in den negativen Bereich
  • Achten Sie auf Eisbildung, sichtbare Leckagen oder sonstige Auffälligkeiten.

Wichtiger Hinweis zur Einwinterung und Haftung

Die Einwinterung Ihrer Poolanlage wurde durch uns fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik durchgeführt. Bitte beachten Sie jedoch, dass witterungsbedingte Einflüsse, insbesondere Frost, Schneefall oder starke Temperaturschwankungen, jederzeit Veränderungen an der Anlage verursachen können.

Daher ist es kundenseitig zwingend erforderlich, während der gesamten Frostperiode regelmäßig auf die oben genannten Punkte zu achten – insbesondere im Hinblick auf mögliche Frostschäden.

Auch nach einer fachmännisch durchgeführten Einwinterung können Schäden entstehen, wenn sich äußere Bedingungen ändern oder notwendige Kontrollen unterbleiben. Für Schäden, die auf fehlende oder unzureichende Kontrollen während der Frostperiode zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.

Sollten Sie unsicher sein oder Auffälligkeiten feststellen, empfehlen wir, umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen.

Euer YOUR-OCEAN Team

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